Rechtsprechung
RG, 21.01.1881 - 3322/80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1881,651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wird der Thatbestand der Erpressung oder des Versuchs dadurch ausgeschlossen, daß der Thäter außer stande war, den angedrohten Nachteil zu verwirklichen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 3, 262
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 30.06.1970 - 1 StR 127/70
Trittbrettfahrer nach Entführung - Abgrenzung § 255 StGB - § 263 StGB
Eine die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung beeinträchtigende Drohung liegt dann vor, wenn der Bedrohte die Ausführung der Drohung für möglich hält, dadurch in Furcht versetzt und durch diese Furcht in seinem Entschluß beeinflußt wird; unerheblich ist, ob der Täter die Ausführung seiner Drohung beabsichtigt und ob sie für ihn überhaupt ausführbar ist (RGSt 3, 262, 263; BGH, Urteil vom 21. Juni 1951 - 4 StR 312/51). - BGH, 20.12.1960 - 1 StR 504/60
Verurteilung eines Täters wegen Urkundenbeseitigung und versuchter Nötigung - …
Ob das Übel verwirklicht werden konnte, ist unerheblich (RGSt 3, 262, 263), ebenso, ob R. geglaubt hatte, die angekündigten Folgen herbeiführen zu können (BGH LM Nr. 5 Bl. 3 zu § 240 StGB). - BGH, 23.01.1962 - 1 StR 536/61
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat schon am 24. Dezember 1879 (Bd. 2, 286) so entschieden und in RGSt 3, 262, 263 darauf hingewiesen, daß eine derartige Einschränkung des Begriffs der Drohung dem Zweck des Gesetzes widersprechen würde. - BGH, 25.09.1957 - 2 StR 336/57
Rechtsmittel
Zutreffend hält es das Schwurgericht für genügend, daß der Angeklagte Furcht vor der Verwirklichung seiner Drohung hervorrufen wollte, da das Gesetz nicht fordert, daß die Bedrohung ausführbar ist und der Täter sie wahrmachen will (RGSt 3, 262; 4, 10).